Bad Klosterlausnitz ist eine Gemeinde im Osten des Saale-Holzland-Kreises im deutschen Bundesland Thüringen und erfüllende Gemeinde für weitere neun Gemeinden der Umgebung.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
3384 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07639
Vorwahl
036601
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bad Klosterlausnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Klosterlausnitz gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Bebauungsplanung, insbesondere in der Nachbarschaft und unmittelbar angrenzenden Gebieten.
- Ein circa 100.000 Quadratmeter großes Entwicklungsgrundstück in Weißenborn, unmittelbar angrenzend an Bad Klosterlausnitz, wird für den Bau eines neuen Wohnquartiers genutzt. Die Erschließungsplanung und Ausschreibung wurden Ende 2022 abgeschlossen, und die Bauarbeiten für die Erschließung des Quartiers begannen im Frühjahr 2023.
- Es gibt Pläne für seniorengerechtes Apartmentwohnen auf zwei Freiflächen in zentraler Lage des Kurortes Bad Klosterlausnitz. Der Planungs- und Abstimmungsprozess mit der Gemeinde ist im Gange.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung