Bad Klosterlausnitz ist eine Gemeinde im Osten des Saale-Holzland-Kreises im deutschen Bundesland Thüringen und erfüllende Gemeinde für weitere neun Gemeinden der Umgebung.
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
3384 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07639
Vorwahl
036601
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Bad Klosterlausnitz gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Bebauungsplanung, insbesondere in der Nachbarschaft und unmittelbar angrenzenden Gebieten.
- Ein circa 100.000 Quadratmeter großes Entwicklungsgrundstück in Weißenborn, unmittelbar angrenzend an Bad Klosterlausnitz, wird für den Bau eines neuen Wohnquartiers genutzt. Die Erschließungsplanung und Ausschreibung wurden Ende 2022 abgeschlossen, und die Bauarbeiten für die Erschließung des Quartiers begannen im Frühjahr 2023.
- Es gibt Pläne für seniorengerechtes Apartmentwohnen auf zwei Freiflächen in zentraler Lage des Kurortes Bad Klosterlausnitz. Der Planungs- und Abstimmungsprozess mit der Gemeinde ist im Gange.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.